Solarer Pioniergeist wird ausgebremst – Bericht in den Berner Tamedia Titeln

Zeitungskopf mit Bild eines lächelnden Mannes vor einer Energiespeicher-Anlage

18. Februar 2026 – In den Zeitungen der TA-Media-Gruppe wird heute über das Solarenergie-Engagement der Woodwork AG und die regulatorischen Hürden berichtet, die – vorerst – den lokalen Handel mit unserem überschüssig erzeugten Solarstrom einschränken.
Trotz des revidierten Stromversorgungsgesetzes, das seit Januar 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) fördern soll, stossen lokale Produzenten auf gesetzliche Hindernisse. Ein Beispiel: Die Photovoltaik-Anlage der Woodwork AG produziert jährlich einen Überschuss von 800’000 Kilowattstunden – genug, um 150 bis 180 Haushalte mit Solarstrom beliefern zu können.

Woodwork-Geschäftsführer Christoph Ruch möchte diesen Strom günstig an die direkte Nachbarschaft verkaufen. Seit Januar 2026 erlaubt das revidierte Stromversorgungsgesetz zwar die Bildung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).

Diese sollen es ermöglichen, lokal produzierten Strom direkt und zu günstigeren Konditionen an die Nachbarschaft zu verkaufen. Ziel ist es, die öffentlichen Stromnetze zu entlasten, indem Energie dort verbraucht wird, wo sie entsteht.

Im Fall der Firma Woodwork scheitert dieses Modell jedoch an einer spezifischen regulatorischen Bestimmung: Der Stromhandel innerhalb einer LEG ist nur zulässig, wenn sich alle Beteiligten auf derselben Netzebene befinden. Aufgrund der Grösse ihrer Anlage ist die Woodwork AG an das Mittelspannungsnetz – Netzebene 5 oder NE5 – angeschlossen.
Die potenziellen Abnehmer in der unmittelbaren Nachbarschaft, wie Haushalte oder Kleingewerbe, beziehen ihren Strom jedoch aus dem Niederspannungsnetz – NE7. Obwohl der Strom physikalisch problemlos und ohne zusätzliche Infrastruktur zwischen diesen Ebenen fliessen könnte, verbietet das Gesetz den direkten Verkauf über diese Netzgrenzen hinweg.

Christoph Ruch meint dazu:

«Wir verfügen über eine eigene Trafostation und sind auf unserer Verteil- und Einspeiseseite auch auf NE7. Also ist es in unserem Beispiel wirklich eine reine tarifliche Fragestellung. Das musste auch die ElCom eingestehen.»

Während die betroffenen Unternehmer von einem «regulatorischen Missstand» sprechen, der die Energiewende bremse, liegt die Hoffnung nun auf der Politik. Eine Motion im Nationalrat fordert die Aufhebung der Beschränkung auf die gleiche Netzebene. Bis zu einer möglichen Umsetzung können jedoch noch Jahre vergehen.

Ein Haushalt in Netzebene NE7 darf eine LEG (lokalen Elektrizitätsgemeinschaft) einrichten. Er hat dafür zwei Möglichkeiten: Entweder sind seine LEG-Kunden alle über dieselbe Netzebene NE7 erreichbar (kein Trafo nötig). Dann erhält er 40 % Rabatt auf den Netztarif.

Die zweite Möglichkeit: Er darf auch die Netzebene NE5 beanspruchen, um weiter entfernte Kunden zu erreichen. Der Stromfluss verläuft dann so: NE7 (Produzent Haushalt) > Trafo > NE5 > Trafo > NE7 (Verbraucher Unternehmen). Bei dieser Variante erhält die LEG noch 20 % Rabatt auf den Netztarif.

Woodwork speist direkt in NE5 ein. Um Kunden auf NE7 zu versorgen, beansprucht er im Unterschied zum Beispiel oben nur 1 Transformator. Also NE5 (Produzent) > Trafo > NE7 (Verbraucher). Es ist somit die technisch einfachere Lösung, und trotzdem wird sie untersagt.

Zusammengefasst: Haushalte dürfen NE5 für eine LEG nutzen, ein Gewerbebetrieb nicht. Während man im Departement von Bundesrat Rösti vom massiven Ausbau der Erneuerbaren predigt, werden innovativen Machern an der Basis immer noch Steine in den Weg gelegt.

12 Batteriespeicher-Module der Woodwork AgDetails zur Batteriespeicher-Anlage im Beitrag «Woodwork AG setzt mit grossem Batteriespeicher ein Zeichen für die Energiewende».

Woodwork-Fabrikationsgebäude mit Photovoltaik-Paneelen auf Dach und an FassadeWoodwork-Fabrikationsgebäude mit Photovoltaik-Paneelen auf Dächern und an der Fassade.


Den ungekürzten Originalbeitrag von Ramon Cunz mit Fotos von Raphael Moser lesen Sie auf der Website der Zeitung «Der Bund».

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